Handy am Steuer, das wird teuer!

15.01.2018

von André Mors

Fachbereich: Verkehrsrecht

Aufgrund der hohen Gefahr durch Ablenkung im Straßenverkehr wurde das Verbot der Handybenutzung am Steuer (§ 23 Abs. 1a StVO) ausgeweitet und die Strafen bei Verstößen verschärft.

Bereits im November 2016 veröffentliche eine große deutsche Versicherung einen Bericht über Verkehrstote durch Ablenkung am Steuer. Demnach kamen etwa 350 Menschen im letzten Jahr durch Ablenkung im Straßenverkehr ums Leben. Zum Vergleich: Durch Alkoholeinfluss gab es im selben Jahr rund hundert Tote weniger.

Durch den Gesetzgeber wurde das Verbot der Handybenutzung am Steuer (§ 23 Abs. 1a StVO) nunmehr ausgeweitet und die Strafen bei Verstößen verschärft. Seit dem 19. Oktober 2017 gilt: Neben Handys dürfen auch Tablets, E-Books, sonstige Geräte der Unterhaltungselektronik, Geräte mit Berührungsbildschirme und Navigationsgeräte nicht bei eingeschaltetem Motor benutzt werden. Dies umfasst auch eine Benutzung bei sogenannter Start-Stop-Automatik oder im Standbymodus bei Elektrofahrzeugen.

Die Geräte dürfen weder aufgenommen noch gehalten werden. Das bedeutet, dass schon das bloße "in der Hand halten" als Verstoß geahndet werden kann.

Bei einem Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer ist laut Bußgeldkatalog mit folgenden Strafen zu rechnen:

Beim Führen eines Fahrzeugs: 100,00 € und 1 Punkt

mit Gefährdung: 150,00 € und 2 Punkte sowie ein Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung: 200,00 € und 2 Punkte sowie ein Monat Fahrverbot

Vorsicht! Auch für Radfahrer sieht der Bußgeldkatalog eine Strafe in Höhe von 55,00 € vor.

Sprachsteuerungen und Diktierfunktionen dürfen hingegen weiterhin beim Fahren genutzt werden. Auch eine kurze und erforderliche Blickzuwendung zum Gerät zur Bedienung und Nutzung ist erlaubt, soweit die bestehenden Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen eine gleichzeitige Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen zulassen. Wie lange ein solcher Blick dauern darf, legt der Gesetzgeber nicht fest. Die Rechtsprechung wird dies also noch genauer definieren müssen.

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