Rechtsanwalt André Mors bearbeitet als Fachanwalt für Strafrecht schwerpunktmäßig die strafrechlichen Mandate. Dies umfaßt die Verteidigung von Beschuldigten / Angeklagten / Betroffenen in Straf- und Bußgeldverfahren sowie auch die Vertretung Geschädigter von Straftaten im Rahmen der Nebenklage und im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens.

Darüber hinaus bearbeitet Rechtsanwalt Mors verkehrsrechtliche Mandate. Hier übernimmt er die Regulierung von Verkehrsunfällen, befaßt sich mit der Durchsetzung von Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen und bearbeitet Führerscheinangelegenheiten.

Rechtsanwalt Mors ist u.a. Mitglied im Berliner Anwaltsverein e.V. sowie in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V..

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Noack · Lubig · Mors
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